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Grünes Licht für Biomasse- und Klärschlammwerk

Einwände der Anlieger ungehört

VON KARL GRASMANN Dorfen - Der Bauausschuss des Dorfener Stadtrates hat mit großer Mehrheit den Bebauungsplan für das "Sondergebiet Biomassekraftwerk mit Schlammtrocknungsanlage" bei Rinning als Satzung beschlossen. Nur Bernhard Krach (NLD) wollte diese Planung nicht unterstützen. Gegen den Standort dieser Anlage sprach sich auch Anlieger Martin Wagner aus, dessen Schreiben in der Sitzung verlesen wurde. Erst nach dem Beschluss überraschte Bauamtsleiter Franz Wandinger die Räte noch mit dem Hinweis, es habe noch weitere Einsprüche von Anliegern gegeben.

"Wer hat dieses Grundstück an der Straße nach Rinning als geeignet beurteilt?", wollte Krach in der Sitzung wissen. Im Dorfener Norden sei erst vor kurzem eine neue Wohnsiedlung entstanden, und nun bekämen die dortigen Siedler ein Biomassekraftwerk vor die Nase gesetzt, wetterte der NLD-Rat. Man hätte die Bauwerber zumindest vorher darüber informieren müssen, sagte er. Das von den Dorfener Stadtwerken geplante Biomassekraftwerk an der Straße nach Rinning sei nämlich eine indirekte Entwertung der Baugrundstücke in Dorfen-Nord.

Gegen den Standort der geplanten Anlage sprach sich auch der Rinninger Anlieger Martin Wagner aus, dessen Schreiben vom amtierenden Bürgermeister Gisbert Becker (CSU) in der Sitzung vorgelesen wurde. Von den Trägern öffentlicher Belange seien jedoch "keine gravierenden Einwände" gegen diese Planung eingegangen, berichtete Bauamtsleiter Wandinger. Gutachten hätten zudem ergeben, dass durch die geplante Anlage "nahezu keine Geruchsbelästigung" entstehe.

Mit großer Mehrheit (Gegenstimme Krach) beschlossen die Räte daraufhin den Bebauungsplan als Satzung. Am Ende der Sitzung überraschte Bauamtsleiter Wandinger die Räte noch mit dem Hinweis, er hätte beinahe vergessen mitzuteilen, dass es außer der in der Sitzung verlesenen Stellungnahme von Wagner auch noch weitere Einsprüche von Anliegern gegeben habe. Der Inhalt dieser Einsprüche wurde in der Sitzung jedoch nicht mehr öffentlich bekannt gemacht. Sitzungsleiter Becker wertete diese Anlieger-Schreiben als "deckungsgleich" mit dem Einspruch von Wagner. Das vorangegangene Votum der Ausschussmehrheit sei daher auch für diese zutreffend, stellte er fest.


mm


17.08.2006

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