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Biokraftwerk: Anwohner vor Lärm bewahrt.

Auch Geruchsschutz garantiert

VON MANUEL ESER Dorfen - "Es handelt sich hier um ein zukunftsweisendes Projekt", stellte Josef Sterr (CSU) die Planung des Biomasse-Kraftwerks bei Rinning heraus. Dorfens Bürgermeister betonte jedoch auch, dass dies im Einklang mit der Umgebung geschehen müsse. Deshalb hat der Bauausschuss jetzt Kriterien im Bebauungsplan festgeschrieben, mit denen die Anwohner vor Lärm- und Geruchsbelästigung verschont bleiben sollen.

Zahlreiche Anwohner hatten aufgrund ihrer Sorge vor Schall- und Geruchsimmissionen Bedenken gegen das Projekt geäußert. Dank eines Gutachtens, das die Stadt in Auftrag gegeben hatte, erhielt der Ausschuss nun Aufschluss über die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung dieser Belästigungen.

Bezüglich des Lärmschutzes hat das Gremium Lärmkontingente im Bebauungsplan festgelegt. Tagsüber darf der von dem Kraftwerk durch Lkw oder gelegentliche Hack-Arbeiten verursachte Lärm 67 Dezibel nicht überschreiten. Nachts dürfen es nur 52 Dezibel sein. Damit bliebe der Schall, der in sämtlicher Umgebungsbebauung ankäme, laut Bauamtsleiter Franz Wandinger selbst im ungünstigsten Fall unter der erlaubten Marke von 60 Dezibel.

Schwieriger zu ermitteln waren die notwendigen Vorkehrungen zum Geruchsschutz. "Es gibt da keine objektiven Messkriterien", erklärte Wandinger. Die Bewohner befürchten Gestank durch die Schlammtrocknungsanlage, deren Bau jedoch, laut Wandinger, noch nicht hundertprozentig feststeht.

Karl-Heinz Figl, Chef der Stadtwerke, die bei dem Projekt als Bauherr auftreten, betonte jedoch auf Nachfrage von Ausschussmitgliedern, dass Geruchsbelästigungen für die Bevölkerung auszuschließen seien. Er habe drei Schlammtrocknungsanlagen besucht. Geruch sei jeweils nur in der Halle und in nächster Umgebung der liefernden Lkw bemerkbar gewesen. Filtersysteme würden das Austreten von Gestank aus der Anlage verhindern.

In den Bebauungsplan nahm der Ausschuss drei vom Planungsbüro angeregte Vorschläge auf. Die angelieferten Klärschlämme müssen einen Trockensubstanzanteil von mindestens 25 Prozent besitzen. Sie dürfen nicht außerhalb der Anlage gelagert werden, und die Anlage muss gekapselt werden.


mm


15.05.2006

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